Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und FDP-Chef Christian Lindner haben sich zum Sanierungsbedarf an Schulen geäußert. Während Lindner kritisierte, dass dem Bund die Sanierung von Schulen verboten sei, rühmte sich Merkel am selben Tag für eine Grundgesetzreform, die dem Bund die Förderung von Schulsanierung erlaube. stimmtdas.org hat die widersprüchlichen Aussagen geprüft und stellt fest: Merkels Aussage stimmt.
In einer Pressemitteilung fordert Christian Lindner am 27. August 2017 eine Reform des Bildungsförderalismus. Er empört sich, dass der Bund in afrikanischen Staaten wie Burundi und Botswana Schulen saniere, aber in Kommunen wie Bremen oder Böblingen nicht in Schulsanierungen einbringen dürfe. Bundeskanzlerin Angela Merkel rühmte sich dagegen am selben Tag im Sommerinterview des ZDF für eine in ihrer Amtszeit durchgesetzte Förderalismusreform, dank derer der Bund auch Schulen sanieren dürfe.
Linders Aussage hat einen wahren Kern, bis vor einige Wochen hätte sie sogar gestimmt. Seit 2006 herrschte in Deutschland das sogenannte Kooperationsverbot. Demzufolge war Bund und Ländern eine Zusammenarbeit im Bildungsbereich und damit auch in der Sanierung von Schulen verboten.
Das Kooperationsverbot wurde jedoch mit Beschluss des Gesetzes zur Neuregelung des Bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab 2020 durch den Bundestag aufgeweicht. Laut Gesetzestext stellt die Bundesregierung dafür 3,5 Milliarden Euro zu Verfügung. Förderungsfähig sind Sanierungen von Schulen in finanzschwachen Kommunen. Ziel ist die “Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen” durch Investitionen in “Sanierung, den Umbau, die Erweiterung” der Einrichtungen. Förderungswürdig sind Investition in Schulgebäude seit Juni 2017.
Mittlerweile hat der Bund also nicht nur das Recht zur Sanierung von Schulen erhalten, sondern tut dies bereits. Diese Ausweitung der Bundeskompetenzen wurde vor wenigen Wochen durch die Neuregelung des Finanzausgleichs beschlossen. Die Bundesförderung ist zwar bis 2024 befristet, gegenwärtig stimmt die Aussage von Merkel damit.
Hintergrund: Bildungsföderalismus
Der Bund, als oberste Ebene des föderalen Systems der Bundesrepublik, ist zu zuständig für Bundesgesetze und Bundeseigentum. Bildungseinrichtungen liegen, mit wenigen Ausnahmen, im Wirkungskreis der Länder und Kommunen. Die Länder sind für die Bildungspolitik zuständig, die Kommunen sind Träger (der meisten) Einrichtungen. Seit der 2006 verabschiedeten Föderalismusreform I war es dem Bund nicht erlaubt, Bildungsaufgaben der Länder zu finanzieren (Stichwort: Kooperationsverbot). Der Bund wird auch durch das neue Gesetztespaket keine Schulen aktiv sanieren, sondern die Träger — in diesem Fall also die Kommunen — bei Sanierungs- und Bauprojekten unterstützen. Dies ist jedoch beim Bau einer Schule in Burundi oder Bozwana nicht anders, wo der Bund nur finanziert und Ausführungsorganisationen die Projekte umsetzen.
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